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Fremdbestimmte Steuerwirkungen bei Personen- und Kapitalgesellschaften
Werden von einer Gesellschaft ausgelöste Steuerwirkungen nicht von allen Gesellschaftern nach Maßgabe der Beteiligungsquoten und von einzelnen Gesellschaftern verursachte Steuerwirkungen nicht ausschließlich von diesen getragen, wird die individuelle Steuerlast einzelner Wirtschaftssubjekte von Dritten beeinflusst. Diese sogenannte fremdbestimmten Steuerwirkungen führen zu interpersonalen Belastungsverschiebungen innerhalb der Gesellschaft, was nicht nur systemwidrig ist, sondern auch ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial unter den Gesellschaftern hervorruft. ...

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