Die Organe der Aktiengesellschaft. Vorstand, Aufsichtsrat...
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2, 0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Düsseldorf früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vorstand wird gem. §84 AktG durch Beschluss ausschließlich und zwingend vom Gesamtaufsichtsrat bestellt. Aufgrund von §134 BGB sind rechtsgeschäftliche Verpflichtungen, die die freie Wahl des Aufsichtsrates einschränken, ...