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Aufrufe zum Ungehorsam und § 111 StGB
Der Tatbestand der «Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten» ( 111 StGB) ist in den letzten Jahren von der Rechtspraxis vor allem in solchen Sachverhalten herangezogen worden, in denen Bürger im Protest gegen eine bestimmte staatliche Politik zu demonstrativem Widerstand oder Verweigerung aufgerufen haben. Bei der Bewertung dieser «Aufrufe zum Ungehorsam» als strafrechtswidriges Verhalten ist ein hier festzustellender grundrechtlicher Einfluß regelmäßig außer ...

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