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Zur Geltung des Gesetzlichkeitsprinzips im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs
Die Frage, ob bzw. inwieweit der Nullum-crimen-Satz nicht nur Anforderungen an die Tatbestände des BT, sondern auch an die Zurechnungs- und Vorrangregeln des AT stellt, liegt auf einer Schnittstelle von Strafrecht, allgemeiner Methodenlehre und Verfassungsrecht. Bislang ist sie allerdings unzureichend beantwortet. Normen wie § 13 I StGB werfen im Hinblick auf ihre ausreichende gesetzliche Bestimmtheit nach wie vor Zweifel auf. ...

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