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Der faktische Börsenhändler
Seit der Einführung des elektronischen Börsenhandels werden Börsengeschäfte fast ausschließlich über elektronische Handelssysteme abgeschlossen. Aufgrund der damit verbundenen Möglichkeit, unabhängig vom Ort des Börsensaales Aufträge direkt in das Orderbuch zu geben, sind vielfältige Rechtsverstöße denkbar. Das Werk geht insbesondere der Frage nach, welche Personen auf welche Weise, sanktionsrechtlich in die Verantwortung genommen werden können, wenn eine nicht zum Börsenhandel zugelassene ...

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