Centralblatt für Rechtswissenschaft, Vol. 2
Excerpt from Centralblatt für Rechtswissenschaft, Vol. 2: Oktober, 1882Bei der Beurteilung dieser Abschnitte muss man die Mit teilungen im Vorwort und im Schlusswort berücksichtigen, wo nach der Verf. Sein System beim ersten Horen der Vorlesungen uber deutsches privat-r. Aufgebaut hat, als er Rechtsinstitute kennen lernte, welche in das System der römischen Juristen nicht passten. Er hat die damals gewonnenen Ansichten ...