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Affectionis aestimatio
Die Frage nach dem richtigen Wert einer Sache beschäftigt Juristen zu jeder Zeit und in jeder Rechtsordnung, weil sie für interessengerechte Lösungen elementar ist. Ein wichtiger Beleg gegen die Berücksichtigung der affectio in den römischen Quellen findet sich - ganz ähnlich zum modernrechtlichen Affektionsinteresse - beim deliktischen Schadensersatz. Die römischen Juristen behandeln das Thema aber vielfältiger, weil sie die Streitsache ...

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