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Vorläufiger Rechtsschutz durch die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
In der Rechtsprechung entwickelt das BVerfG ein offenes folgenorientiertes Abwägungsmodell für das Eilverfahren. Wegen der Komplexität verfassungsrechtlicher Fragen und wegen der Wirkung der einstweiligen Anordnung will das Gericht diese vorrangig als ein bloßes Sicherungsinstrument zum Offenhalten der Hauptsacheentscheidung verstehen. Das Abwägungsmodell läßt sich aus 32 Abs. 1 BVerfGG nicht unmittelbar ableiten. Die rechtliche Schwäche dieses Modells ergibt sich vor allem ...

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