Verdeckte (Gewinn-) Ausschüttung bei Kapitalgesellschaften
Verdeckte Ausschüttungen (vA) sind gesetzlich nicht definiert. Die Erscheinungsformen von vA sind daher in der Praxis äußerst unterschiedlich. Die vorliegende Arbeit hilft ein Grundverständnis für vA zu vermitteln, um beurteilen zu können ab wann von einer vA gesprochen wird. Anhand häufig vorkommender Fälle wird die mit einer vA verbundene Vermögensverschiebung von einer Körperschaften an einen Anteilseigner bzw eine ihm nahestehende ...