Die 9. GWB-Novelle
Zum Werk Mit der großen 9. GWB-Novelle wird die EU-Kartellschadenersatzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Damit eingeführt wird eine Konzernhaftung (gesamtschuldnerische Haftung der Muttergesellschaft), die Schließung der Sanktionslücke im deutschen Kartellordnungswidrigkeitenrecht, durch die sich Unternehmen durch gezielte Umstrukturierungen einer Geldbuße entziehen konnten (sog. "Wurstlücke"), eine Ausweitung der Fusionskontrolle (Zusammenschlüsse müssen fortan auch bei geringerer Inlandsumsatzschwelle angemeldet werden), schließlich eine neue Missbrauchskontrolle ...