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Wirtschaftliche Verursachung versus rechtliche Entstehung bei ungewissen Verbindlichkeiten
Für die Prüfung eines Ansatzes von Verbindlichkeitsrückstellungen erweist sich die wirtschaftliche Verursachung der Verbindlichkeit als besonders schwer greifbar. Hierauf basierend hat sich neben einer umfassenden Kasuistik auch eine Kontroverse in der Fachliteratur gebildet. Die Linie des BFH ist dabei meist schwer von den konkret entschiedenen Fällen abstrahierbar. Einheitliche Maßstäbe betreffend die generelle Präzisierung der wirtschaftlichen Verursachung bestehen daher bis heute ...

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