Die Realteilung von Personengesellschaften im Einkommenst...
Der Gesetzgeber hat mit der Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ein Rechtsinstitut geschaffen, das ökonomisch erwünschte Umstrukturierungen nicht durch die Besteuerung unternehmerischer Substanz zu konterkarieren versucht. Aus dem Verzicht auf den Gewinnausweis im Realteilungszeitpunkt resultiert regelmäßig ein temporärer Aufschub der Aufdeckung im Betriebsvermögen ruhender stiller Reserven sowie eine intersubjektive Verschiebung derer. Aufbauend auf einer ...