Kapitalverkehrsfreiheit und Drittstaaten
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Inhalt der Kapitalverkehrsfreiheit und ihrer Dogmatik im Gefüge der Grundfreiheiten des EG-Vertrages. Die Kapitalverkehrsfreiheit gilt als einzige Grundfreiheit auch gegenüber Drittstaaten. Jedoch ist der Drittstaatsverkehr nur einseitig liberalisiert. Die Mitgliedstaaten haben keine Möglichkeit von den Drittstaaten die Öffnung ihrer Märkte zu fordern. Deshalb haben die Mitgliedstaaten ein veritables Interesse den drittstaatsbezogenen Kapitalverkehr gegenüber dem ...