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Geschäftsgeheimnisschutzgesetz
Zum WerkDas bisher in §§ 17-19 UWG geregelten Recht des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes wird auf Grundlage von EU-Vorschriften in einem eigenen Gesetz neu geregelt. Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen kostet die Wirtschaft jährlich Unsummen. Die Eigenständigkeit dieser Rechtsmaterie macht entsprechend einen neuartigen Kommentar unabdingbar.Vorteile auf einen Blick- hochaktuell- von führenden Fachleuten kommentiert ZielgruppeFür Wirtschaftsjuristen, Markenrechtler, Anwälte und Richter.

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