Vorsatzanfechtung und vorgerichtlicher Sanierungsversuch
Die Vorsatzanfechtung gilt als "scharfes Schwert" in der Hand des Insolvenzverwalters, um Vermögensverfügungen zugunsten einer Gläubigergleichbehandlung zu korrigieren. Nahezu uneingeschränkt hält der BGH auch die Zahlungsvereinbarung als kongruente Deckungshandlung für anfechtbar. Bei Wirtschaftsverbänden und Vertretern im Schrifttum stößt die Haltung auf Kritik. Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen" modifizierte 2017 mit § 133 Abs. 3 InsO die Anfechtungsnorm. ...