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Haftungsprobleme in der Gentechnologie
Die auf § 823 BGB gestützte Verschuldenshaftung bietet für einen effizienten Schadensausgleich keinen angemessenen Lösungsansatz, da beim Umgang mit lebendem Material angesichts der Komplexität der Materie in sehr vielen Fällen ein Verschuldensnachweis vermutlich nicht geführt werden kann. Daher hat man versucht, die Schäden, die auf die gezielte Veränderung von Erbmaterial durch gentechnische Methoden zurückzuführen sind, entweder durch die Einführung der ...

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