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Die angemessene Abfindung beim übernahmerechtlichen Squeeze-out
Der Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß § 39a WpÜG nach einem Übernahme- oder Pflichtangebot stellt einen Paradigmenwechsel bei der Bestimmung der angemessenen Abfindung dar. Erstmals wird die Abfindung für bestimmte Fälle allein am Marktpreis ausgerichtet und auf eine Bewertung durch Sachverständige verzichtet. Dabei bleiben jedoch wichtige Fragen unbeantwortet. Unklar ist insbesondere, ob ein Gegenbeweis zu Gunsten der Aktionäre zulässig ist und ...

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