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Absentia consensus
Das die Ungültigkeit der Ehe bewirkende Fehlen des Konsenses wird im Anschluß an eine in der Kanonistik vorherrschende Interpretation seit dem CIC/1917 nur anerkannt, wenn es sich darstellt als ein vorsätzlicher Ausschluß der Ehe. Dabei handelt es sich angesichts des personalistischen Eheverständnisses im CIC/1983 um eine Engführung, die ein Relikt des CIC/1917 ist und aus seiner Sicht der Ehe resultiert. ...

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