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Strafrechtliche Beiträge zu Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie
Seit dem Inkrafttreten des 6. StrRG am 1.4.1998 betrafen Änderungen und Erweiterungen des Strafrechts nahezu ausschließlich Einzelfragen. Zur Überprüfung dieser Neuerungen an den Grundlagen des Rechts sah man keinen Anlass. Dabei sind es doch gerade sie, die fundierte Antworten auf die Frage liefern, wie neuen Entwicklungen begegnet werden kann, die das Strafrecht betreffen, ohne die Grundlagen zu verlassen, auf die ...

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