Der besondere Vertreter im Aktienrecht als Minderheitenrecht
Die Position des besonderen Vertreters im Aktienrecht wurde durch die jüngere BGH-Rechtsprechung weiter aufgewertet. Aufgrund der knappen gesetzlichen Regelung bleiben viele Rechtsfragen umstritten. Einigkeit herrschte bislang, dass für die Bestellung stets ein Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung erforderlich ist. Die Arbeit legt dar, dass dies nicht erforderlich ist. So erstarkt der besondere Vertreter zu einem echten Minderheitenrecht und erlangt noch größere praktische ...