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Der Irrtum in der Erklärung im deutschen und englischen Recht sowie in den Regelwerken für eine europäische Zivilrechtsvereinheitlichung
Verwendet eine Partei bei einem Vertragsschluss ungewollt ein falsches Erklärungszeichen, entspricht der äußere Tatbestand der Erklärung nicht dem subjektiv Gewollten. Stimmt die andere Partei zu, setzt sich die Diskrepanz im Vertragstext fort. Die Autorin untersucht sieben Fallgruppen dieser untechnisch als Erklärungsirrtum bezeichneten Konstellation. Anhand eines Beispielsfalls zeigt sie, wie die Fallgruppe nach deutschem und englischem Recht gelöst wird. Sie bezieht ...

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