Einzelunternehmen und andere Wirtschaftseinheiten im Vor-...
Wer im 21. Jahrhundert als Vorerbe ein Unternehmen gemäß den 47 Paragraphen zur Vor- und Nacherbschaft führen will, die bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert verfasst wurden, wird feststellen, dass auf der Basis der überkommenen Gesetzesauslegung dies allenfalls unter größten Schwierigkeiten möglich ist. Die Probleme werden wie unter einem Brennglas mit Eintritt des Nacherbfalles deutlich: "Was" ist als nachlasszugehörig an den ...