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Sicherheit durch Hinterlegung
Die Hinterlegung zum Zwecke prozessualer Sicherheitsleistung wird gegenüber den Hinterlegungsarten nach materiell-rechtlichen Vorschriften als eigenständiges Institut qualifiziert, weil sie ihre Grundlage im Prozessrecht hat und daher grundsätzlich anderen Regeln folgt. Auch den materiell-rechtlichen Regelungen über die formelle Hinterlegung nach §§ 232 f. bzw. §§ 372 ff. BGB werden ganz unterschiedliche Regelungszwecke zuerkannt. Gleichwohl ziehen Rechtsprechung und Schrifttum einzelne Vorschriften der ...

66,00 CHF

Gesellschafter-Exithaftung im Personenverband
In Ermangelung von Kapitalsicherungsvorschriften bedarf es im Recht der Personenverbände einer unmittelbaren Primärhaftung, um einen erwünschten Gleichlauf von Herrschaft und Haftung herzustellen. Diese Prämisse wird ganz überwiegend - so auch im Reformvorhaben zum MoPeG - der Bewertung der Einstandspflicht der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Personenaußengesellschaft zugrunde gelegt. Mit der dogmatischen Weiterentwicklung der Rechtsnatur von Personenaußengesellschaften führt dieser gedankliche Ansatz zu ...

170,00 CHF

Die Rolle des Bundeskartellamtes im Beschwerdeverfahren
Die Zulässigkeit von im GWB-Beschwerdeverfahren gerichtlich angeordneten Nachermittlungen durch das Bundeskartellamt hängt maßgeblich von dessen Rolle in dem als nicht abschließendes Sonderprozessrecht ausgestalteten GWB-Verfahrensrecht ab. Die bewusst lückenhafte Regelung soll es dem Gericht ermöglichen, sich flexibel an den Bedürfnissen der Praxis zu orientieren. Sie führt aber für das Verfahrensrecht zu einer hochkomplexen Gemengelage aus Untersuchungsgrundsatz, Parteimaxime, Rechtsanwendungskontrolle und Rechtsfortbildung, die ...

134,00 CHF