Homo Contractualis
Im 17. Jahrhundert beginnt der Aufstieg des modernen Vertrags als privatrechtliche Handlungsform. Vertragstypen des römischen Rechts werden nun in einen allgemeinen Vertragsbegriff überführt. Die Konjunktur des Vertrags zeigt sich interdiskursiv in Recht, Philosophie, Politik und Literatur und kulminiert um 1800 in einer umfassenden Präsenz auch in nichtjuridischen Bereichen: Kommunikation und Intersubjektivität werden kontraktual konzipiert, ästhetische, politische und historische Gesellschaften von ...