Das UN-Kaufrecht (CISG) und sein Anwendungsausschluss
Das UN-Kaufrecht (CISG) ist in vielen wichtigen Handelsnationen geltendes Recht. Es findet «automatisch» - auch ohne Geltungsvereinbarung - Anwendung, wenn die im Konventionstext definierten Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, u.a. wenn die Parteien eines Warenkaufvertrages in verschiedenen Vertragsstaaten niedergelassen sind. Trotz der Vorteile dieses vereinheitlichten Kaufrechts wird dessen Geltung häufig ausgeschlossen. Diese Arbeit beschäftigt sich sowohl mit den an den Konventionsausschluss im ...