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Art. 8 ZGB
Dieser Kommentar befasst sich mit Art. 8 ZGB, einer zentralen Bestimmung des schweizerischen Rechts, deren Bedeutung weit über das ZGB und das OR hinausreicht und die auch im öffentlichen Recht Anwendung findet. Er befasst sich insbesondere mit der objektiven Beweislastverteilung, beschlägt darüber hinaus aber auch das Recht auf Beweis, den Gegenstand des Beweises und das formelle Beweisrecht. Im Zentrum stehen ...

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