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Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und der ERV
Schriftsätze, Erklärungen u.a. sind seit dem 1.1.2022 zwingend auf elektronischem Wege bei den Gerichten einzureichen. Natürlich gibt es nach wie vor bei Anwälten und ihren Mitarbeitern viele Fragen zu Organisation, Umsetzung und Technik, mit denen sie sich auseinandersetzen müssen. Ein hoher organisatorischer Aufwand, bei dessen Bewältigung wir Sie gerne unterstützen möchten. Was Sie zur Nutzung des beA wissen sollten, finden ...

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