Sachgerechte Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen als O...
Der Betriebsbegriff ist neben dem Begriff des Arbeitnehmers die zweite begriffliche Säule, auf dem das Arbeitsrecht steht. In ihm bündelt sich wie im Arbeitnehmerbegriff die spezifische Problemhinsicht des Arbeitsrechts. Für kein arbeitsrechtliches Gesetz ist der Betriebsbegriff von derart zentraler Bedeutung wie für das Betriebsverfassungsgesetz. Nicht an den Unternehmensträger, sondern an den «Betrieb» knüpft die betriebliche Mitbestimmung an, das heißt, über ...