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Die Nebenleistungspflichten bei der GmbH
Die Zulässigkeit der Nebenleistungspflichten ist in 3 II GmbHG geregelt: «...sollen den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitaleinlagen noch andere Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag.» Die umfassende Erläuterung und Auslegung dieser Norm und der mit ihr verbundenen Problematik ist Gegenstand dieser Arbeit. Neben den Arten und Funktionen der Nebenleistungspflichten ...

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