Am 19. Januar 1972 trat das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Es löste das Betriebsverfassungsgesetz von 1952 ab, das sich auch nach Ansicht der Bundes regierung1) zumindest in den ersten Jahren im großen und ganzen bewährt hatte, jedoch nach 20jähriger Geltung den inzwischen gewandelten gesellschaftlichen An schauungen über das Verhältnis von Kapital und Arbeit in vielen Punkten nicht mehr entsprach. Trotz ...