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Die Produkt- und Umwelthaftung
Infolge der sich seit Beginn der 90er Jahre stetig verschärfenden gesetzlichen Regelungen stellt sich im Rahmen des Risikomanagements die Aufgabe teilweise neu zu bewertender Haftungsrisiken. Gemäß §1 des ProdHaftG haftet der Hersteller für Rechtsgutverletzungen (Sach- oder Personenschäden) infolge der Fehlerhaftigkeit (Sicherheitsmangel) eines Produkts. Das UmweltHG bürdet dagegen in §1 dem Anlageninhaber die Haftung auf, sofern von einer im Anhang 1 ...

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