Handelsrechtssysteme in Deutschland, Frankreich und England
Im Handelsrecht beschränkt sich die Existenz von Gemeinschaftsrecht nur auf einige Teilbereiche, obwohl sich der grenzüberschreitende Handel seit Bestehen der EG vervielfacht hat. Um die Gefahren, die sich für die jeweiligen nationalen Rechtssysteme aus der Vereinheitlichung spezieller Bereiche des Handelsrechts ergeben, zu beseitigen, untersucht die vorliegende Arbeit die Möglichkeiten einer einheitlichen systematischen Grundkonzeption für die Darstellung des gemeinsamen handelsrechtlichen Stoffes. ...