1 Ergebnis.

Die Vereinbarung von Alleinentscheidungsrechten des Arbeitgebers innerhalb des § 87 Abs. 1 BetrVG
Der Fülle an Einzelheiten, die gem. § 87 Abs. 1 BetrVG der notwendigen Mitbestimmung des Betriebsrats unterworfen sind, steht im betrieblichen Alltag teilweise ein nur geringes Bedürfnis der Betriebspartner gegenüber, tatsächlich jede einzelne mitbestimmungspflichtige Frage gemeinsam erschöpfend zu erörtern. Die Betriebspartner reagieren darauf, indem sie Detailfragen ungeregelt lassen und bloße "Rahmenregelungen" vereinbaren, die der Arbeitgeber dann einseitig umsetzt. Ein solches ...

43,90 CHF