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National vergleichendes Rechtssystem der Sport GmbH
Dem Sport liegt aufgrund verschiedener Gesetzgebungen eine Institutionalität zugrunde, die der organisierten Ausübung des Sports dient, allgemein als Sportvereine bezeichnet, die in erster Linie und fast ausnahmslos als private, gemeinnützige Einrichtungen entstanden sind und auch weiterhin als solche bezeichnet werden. Die Zeiten haben sich geändert, und mit ihnen die Realität der Sportinstitutionen. Es ist nicht mehr verwunderlich, dass die Sportvereine ...

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