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Auslegung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und Rechtsfolgen einer «fehlerhaften» Auslegung
Der seit 2002 geltende Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) regelt bewusst bloße Grundsätze guter Unternehmensführung. Die jüngsten Empfehlungen zu mehr Vielfalt («Diversity») in Vorstand, Aufsichtsrat und Führungsfunktionen und insbesondere zur angemessenen Beteiligung von Frauen haben eine gesellschaftspolitische Debatte über die Vertretung von Frauen in Managementpositionen angestoßen sowie eine Reihe von neuen rechtlichen Fragen aufgeworfen. Der Arbeit liegen daher zwei wesentliche ...

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