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Die Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) in Deutschland und Europa
Ziel der Aktionärsrechterichtlinie (2007/36/EG) ist es, den Aktionären eine effektive Wahrnehmung ihrer Interessen auch über die Grenzen der einzelnen Staaten hinaus im gesamten Binnenmarkt zu ermöglichen. Die Richtlinie legt daher Mindeststandards für die Hauptversammlung fest. Sowohl die Vorbereitung und Durchführung als auch die Nachbereitung der Hauptversammlung sind maßgeblich durch das europäische Recht beeinflusst. Die vorliegende Arbeit stellt die einzelnen Maßnahmen ...

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