1 Ergebnis.

Grundrechtskollisionsrecht für grenzüberschreitende Sachverhalte
Jegliches staatliche Handeln ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an den Grundrechten zu messen. Dass dies für das Handeln der deutschen Staatsgewalt innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ohne jeglichen Auslandsbezug gilt, ist unumstritten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, d.h. Sachverhalten, die einen Auslandsbezug aufweisen, stellt sich aber die Frage, wie weit der Grundrechtsschutz reicht und welche Auswirkungen eine ausländische Rechtsordnung ...

83,00 CHF