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Wohnbauflächen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf
Mit der Vorschrift des 9 Absatz 1 Nr. 8 BBauG hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, den sogenannten Problemgruppen (kinderreiche Familien, ältere Menschen, Behinderte, ausländische Arbeitnehmer) einen angemessenen Wohnstandort im innerstädtischen Gefüge zu sichern und sie vor einer Verdrängung durch ertragreichere Nutzungsarten zu schützen. Die Vorschrift hat - obwohl ihre Zielrichtung weithin unterstützt wird - in der Praxis dennoch keine ...

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