Die verfassungsgebende Gewalt wollte aus der Menschenwürde konkrete rechtliche Folgerungen ziehen und einen Menschenwürdekern aller Grundrechte als abwägungsfest, aber zugleich in Grenzen entwicklungsfähig der Verfassungsänderung entziehen. Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff ernst zu nehmen heißt deshalb, ihren Sinn gleichsam induktiv, von den nachfolgenden Grundrechten her, zu erschließen.Die vorliegende Schrift legt Einzelstudien zu zwei konkreten grundrechtlichen Menschenwürdegehalten vor - dem Todesstrafenverbot und ...