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Loss Given Default von Mobilien-Leasingverträgen
Der Loss Given Default (LGD) ist als die Verlustquote im Insolvenzfall definiert und stellt neben der Ausfallwahrscheinlichkeit eine wichtige Variable für die Quantifizierung des Kreditrisikos dar. Aufgrund der Objektorientierung des Geschäftes sowie der besonderen insolvenzrechtlichen Stellung des Leasinggebers kommt dem LGD für das Risikomanagement von Leasinggesellschaften eine zentrale Bedeutung zu. Martin Honal beschäftigt sich mit der empirischen Analyse von Einflussgrößen ...

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