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Presse- und Rundfunkfreiheit: Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahme- und Durchsuchungsfreiheit bei selbstrecherchiertem Material?
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe beschlagnahmte als Folge der Brokdorfdemonstrationen - Straftatsverdacht nach 125, 125a, 212, 22, 23 und 340 StGB - selbstrecherchiertes Filmmaterial, welches nicht gesendet worden war. Eine hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wies das Bundesverfassungsgericht ab, die derzeitige Rechtslage sei verfassungsgemäß, insbesondere sei kein Verstoß gegen die Presse- und Rundfunkfreiheit gegeben. Ziel dieser Arbeit ist es, mit Hilfe eines Rechtsvergleichs - ...

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