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Versäumung der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage trotz Anwaltsverschuldens?
Wird im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, das in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, die Rechtsunwirksamkeit einer sozial ungerechtfertigten Kündigung vom Arbeitnehmer nicht rechtzeitig geltend gemacht, so gilt die Kündigung, falls sie nicht aus einem anderen Grund rechtsunwirksam ist, als von Anfang an rechtswirksam ( 7, 13 Abs. 1, S. 2 KSchG). Nach 5 Abs. 1 KSchG ist eine verspätete Kündigungsschutzklage auf ...

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