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Das neue Recht der Hauptversammlung nach dem AktRÄG 2009
Die Arbeit behandelt das Recht der Hauptversammlung nach dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009), welches im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.07.2007 (AR-RL) erlassen wurde. Zweck der AR-RL war die Stärkung der Aktionärsrechte in börsenotierten Aktiengesellschaften unter der Anforderung der Verbesserung einer grenzüberschreitenden Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte der Aktionäre, basierend auf dem Recht der ...

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