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Rechtsmissbrauch und Verwirkung bei Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613a BGB
Beim Betriebsübergang gelten die Anforderungen des § 613a Abs. 5 und 6 BGB. Neben einer Pflicht zur Unterrichtung der Arbeitnehmer erhalten diese das Recht, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb einer Monatsfrist zu widersprechen. Diese beginnt nicht zu laufen, solange keine fehlerfreie Unterrichtung vorliegt. Da das BAG sehr hohe Anforderungen an diese Unterrichtung stellt, erfüllen viele Arbeitgeber die in § 613a ...

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