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Der Grundsatz der Subsidiarität im Rechtsschutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention
Der Grundsatz der Subsidiarität wird als «keystone» und «caractéristique fondamentale» der EMRK bezeichnet und auch in der Rechtsprechung der EGMR immer wieder betont. Ausdrücklich genannt wird er in der EMRK allerdings nicht. Diese Arbeit hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, seine rechtliche Fundierung, seine Besonderheiten und seine Bedeutung im System der EMRK zu untersuchen und aufzuzeigen. Dabei wurde die «Subsidiaritätsrechtsprechung» ...

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