1 Ergebnis.

Die Prüfung des Internen Kontrollsystems
Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2008, wird die externe Revisionsstelle bei einer ordentlichen Revision verpflichtet sein, das interne Kontrollsystem (IKS) des Unternehmens als eigenen Prüfungsgegenstand zu testieren. Gemäss Obligationenrecht hat der Abschlussprüfer die Existenz des IKS zu bestätigen. Doch was bedeutet "Existenz des IKS"? In der Schweizer Wirtschaft sind heftige Diskussionen um die Auslegung des Gesetzestextes und dessen praktische Umsetzung entbrannt. ...

68,00 CHF