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"Der befreiende Konzernabschluß nach internationalen Vorschriften" Die Bestimmungen des § 245a HGB
Inhaltsangabe:Einleitung: § 245a HGB regelt die Vorschriften, nach denen ein Konzernabschluss mit befreiender Wirkung nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt werden kann. Die Befreiung kann von alle österreichischen Mutterunternehmen auch ohne Notierung an einer in- oder ausländischen Börse in Anspruch genommen werden. Derzeit sind vorrangig die US-GAAP und die IAS für die Nutzung der Befreiungsvorschrift relevant. Gang der Untersuchung: Nach allgemeinen Erläuterungen ...

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