Plankontrolle durch Umweltverbände - Überindividueller un...
Das 2006 erlassene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regelt den Zugang von Umweltverbänden und Individuen zu den Verwaltungsgerichten zur Überprüfung umweltrelevanter Entscheidungen. Die Novelle des Gesetzes 2017 dient der Anpassung des nationalen Rechts an völker- und unionsrechtliche Vorgaben, insbesondere an die Aarhus-Konvention. Im Zuge dieser Änderung ist der Anwendungsbereich des Gesetzes erheblich erweitert worden, sodass nunmehr auch Entscheidungen über die Annahme von Plänen und ...