Der konzernbilanzielle Begriff des assoziierten Unternehmens
Im 311 HGB wird der Begriff der assoziierten Unternehmen definiert, wobei der unbestimmte Rechtsbegriff des «maßgeblichen Einflusses» das zentrale Definitionskriterium darstellt. Die Präzisierung und Operationalisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes erfolgt anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse. Dabei wird zuerst der Begriff der «Einflußnahme» im Rahmen des betrieblichen Führungssystems grundsätzlich erörtert. Die «Maßgeblichkeit» wird daraufhin als besondere Intensitätsausprägung der Einflußnahme analysiert und in Verbindung ...