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Die Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Europäischen Betriebsrats
Die gemeinschaftsrechtliche Harmonisierung erfasst im zunehmenden Maße auch das kollektive Arbeitsrecht. Im Zentrum der Harmonisierung steht insbesondere die Beteiligung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Die Richtlinie 94/45/EG enthält als einer der ersten gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte Vorgaben für die Errichtung eines Europäischen Betriebsrats bzw. eines alternativen Unterrichtungs- und Anhörungsverfahrens in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen. Die effektive Beteiligung des Europäischen Betriebsrats bzw. ...

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